zwei- oder dreirädrige Kraftfahrzeuge sowie vierrädrige
Leichtkraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von
bis zu 45 km/h.
ab 16 Jahren
beinhaltet [AM]
Krafträder mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³ mit einer Motorleistung
von bis zu 11 kW (Leichtkrafträder) und einem Leistungsgewicht bis zu
0,1 kW/kg sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von bis zu
15 kW.
ab 16 Jahren
beinhaltet [AM], [A1]
Krafträder mit einer Motorleistung von bis zu 35 kW und einem
Leistungsgewicht bis zu 0,2 kW/kg, die nicht von einem Fahrzeug mit mehr
als der doppelten Motorleistung abgeleitet sind
ab 18 Jahren
beinhaltet [A1], [A2]
Krafträder über 50 cm³ oder über 45 km/h, auch mit Beiwagen, sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge[4] mit einer Leistung von mehr als 15 kW
Ab 20 Jahren bei mindestens zweijähriger Fahrpraxis
beinhaltet [AM], [L]
Mehrspurige Kraftfahrzeuge bis 3,5 t zulässiger Gesamtmasse und maximal 9 Sitzplätzen (einschließlich Fahrer).
ab 17 Jahren (Begleitendes Fahren)
ab 18 Jahren
beinhaltet [AM], [L], [B]
Züge aus B-Zugfahrzeug und Anhänger über 0,75 t zulässiger Gesamtmasse (sofern der Zug nicht unter Klasse B fällt)
ab 17 Jahren (Begleitendes Fahren)
ab 18 Jahren
keine eigene Fahrerlaubnisklasse
Kombination der Klasse B Kraftfahrzeug mit Anhänger
(zulässiges Gesamtgewicht des Anhängers mehr als 750 kg) mit einer zulässigen Gesamtmasse zwischen 3.500 kg und 4.250 kg.
ab 17 Jahren (Begleitendes Fahren)
ab 18 Jahren
Termine:
24.9
22.10
12.11
keine eigene Fahrerlaubnisklasse
Kraftfahrzeuge der Klasse A1 (nur in Deutschland) und Kraftfahrzeuge der Klasse B.
ab 25 Jahren bei mindestens fünfjähriger Fahrerfahrung
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