zwei- oder dreirädrige Kraftfahrzeuge sowie vierrädrige
Leichtkraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von
bis zu 45 km/h.
ab 16 Jahren
beinhaltet [AM]
Krafträder mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³ mit einer Motorleistung
von bis zu 11 kW (Leichtkrafträder) und einem Leistungsgewicht bis zu
0,1 kW/kg sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von bis zu
15 kW.
ab 16 Jahren
beinhaltet [AM], [A1]
Krafträder mit einer Motorleistung von bis zu 35 kW und einem
Leistungsgewicht bis zu 0,2 kW/kg, die nicht von einem Fahrzeug mit mehr
als der doppelten Motorleistung abgeleitet sind
ab 18 Jahren
beinhaltet [A1], [A2]
Krafträder über 50 cm³ oder über 45 km/h, auch mit Beiwagen, sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge[4] mit einer Leistung von mehr als 15 kW
Ab 20 Jahren bei mindestens zweijähriger Fahrpraxis
beinhaltet [AM], [L]
Mehrspurige Kraftfahrzeuge bis 3,5 t zulässiger Gesamtmasse und maximal 9 Sitzplätzen (einschließlich Fahrer).
ab 17 Jahren (Begleitendes Fahren)
ab 18 Jahren
beinhaltet [AM], [L], [B]
Züge aus B-Zugfahrzeug und Anhänger über 0,75 t zulässiger Gesamtmasse (sofern der Zug nicht unter Klasse B fällt)
ab 17 Jahren (Begleitendes Fahren)
ab 18 Jahren
keine eigene Fahrerlaubnisklasse
Kombination der Klasse B Kraftfahrzeug mit Anhänger
(zulässiges Gesamtgewicht des Anhängers mehr als 750 kg) mit einer zulässigen Gesamtmasse zwischen 3.500 kg und 4.250 kg.
ab 17 Jahren (Begleitendes Fahren)
ab 18 Jahren
keine eigene Fahrerlaubnisklasse
Kraftfahrzeuge der Klasse A1 (nur in Deutschland) und Kraftfahrzeuge der Klasse B.
ab 25 Jahren bei mindestens fünfjähriger Fahrerfahrung
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